Heizöl telefonisch bestellen

 

AGB & Widerrufsbelehrung

Bohnenberger GmbH, Bahnhofstr. 49a, 66663 Merzig – nachstehend Verkäuferin genannt –
Fassung vom 01.10.2022
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verkäuferin gelten für den geschäftlichen Verkehr
mit sämtlichen Kunden. Angeboten, Bestellungen und vertraglichen Beziehungen liegen
ausschließlich diese AGB der Verkäuferin zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder sonstigen Leistungen der Verkäuferin gelten diese Bedingungen als angenommen.
Die AGB anderer Firmen oder Kunden werden nicht akzeptiert.

2. Lieferbedingungen
Es werden ausschließlich Waren genormter Qualität nach DIN EN und handelsübliche Markenadditive
geliefert. Die Liefermenge wird mittels eines amtlich geeichten Zählers am Tankfahrzeug,
temperaturkompensiert auf 15 Grad Celsius, nachgewiesen.

Bei Sammelbestellungen haftet jeder Einzelne, der Sammelbestellung „beigetretene“ Kunde, für die
Gesamtlieferung bzw. den Ausgleich des darauf entfallenden Kaufpreises/Zahlbetrages insgesamt,
und nicht nur für den Anteil, mit welchem er persönlich beliefert wurde. Gesamtschuldnerische
Haftung nach §§ 421 und 427 BGB. Bei Sammelbestellungen hat das Preisangebot nur dann
Gültigkeit, wenn die Abladestellen nicht weiter als 5 km voneinander entfernt liegen.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten von der
Verkäuferin übernommen werden. Die Art der Versendung steht im Ermessen der Verkäuferin.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der handelsüblichen Zeiträume. Allgemeine Angaben zu Lieferfristen
und Lieferzeiten sind unverbindlich. Der verbindliche Liefertermin wird dem Käufer durch die
Verkäuferin mitgeteilt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen
und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt nicht von der Verkäuferin
verhindert werden können, hat die Verkäuferin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin
dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben, einzuschränken oder
hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Irgendwelche Rechte stehen dem
Käufer daraus nicht zu. Der Käufer wird unverzüglich informiert. Erbrachte Gegenleistungen werden
sofort anteilig erstattet.

Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Belieferung erfolgt nur bei Bereitstellung
technisch zulässiger und mängelfreier Tankanlagen oder sonst geeigneter Lagerstätten. Kann eine
ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt werden, muss der Tankwagenfahrer die Belieferung ablehnen. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten der Verkäuferin gegenüber als zur
Bestellung und Annahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie die
Lieferung der Verkäuferin nach Unterzeichnung des Lieferscheins als erfolgt.

3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich, es sei denn,
eine andere Vereinbarung ist getroffen.
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Verkäuferin ist
berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 8 Tagen nach seinem Zugang bei ihr
anzunehmen. Nimmt die Verkäuferin das Angebot des Kunden nicht innerhalb der vorgenannten
Frist an, gilt dies als Ablehnung des Angebotes. Telefonische Bestellungen, die von der Verkäuferin
akzeptiert werden, sind mit dem vereinbarten Inhalt verbindlich.

4. Kaufpreis / Zahlung
Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. In der Rechnungslegung ist die gesetzliche Umsatzsteuer
aufgeführt. Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Berechnung zu dem am Liefertag – für die
gelieferte und abgenommene Menge – bei der Verkäuferin allgemein gültigen Preis. Für die
Berechnung ist nicht die bestellte, sondern die gelieferte Menge maßgebend. Weicht die
abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist die
Verkäuferin berechtigt, den der abgenommenen Menge zugrunde liegenden Preis zu berechnen.
Sofern sich aus der Angebotsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug
innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das Rechnungsdatum ist das Datum der
Lieferung. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
Der Käufer kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er 14 Tage nach Fälligkeit nicht vollständig
leistet.
Wird der Betrag im SEPA-Lastschriftverfahren vom Käufer eingezogen, erteilt der
Kontobevollmächtigte der Verkäuferin ein SEPA-Basis Lastschriftmandat bzw. SEPA-Firmen
Lastschriftmandat zum Einzug der Rechnungen als SEPA-Lastschrift. Schlägt der Lastschrifteinzug aus
einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, fehl, werden sämtliche, offenen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer sofort zur Rückzahlung fällig.
In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB ist die Verkäuferin berechtigt, bei Zahlungen ohne
Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche Forderungen der Verkäuferin die Zahlungen des
Käufers gutzuschreiben sind.

Führen außergewöhnliche Ereignisse oder höhere Gewalt zu einer Erhöhung der Einstandskosten bei
der Verkäuferin oder nimmt die Verkäuferin zur Aufrechterhaltung der Lieferung bisher nicht oder
nicht in diesem Umfang genutzte Bezugsquellen in Anspruch, die zu einer Erhöhung der
Einstandskosten führen, so kann die Verkäuferin den Preis erhöhen. Dies gilt auch bei der
Vereinbarung eines Festpreises. Hierüber hat die Verkäuferin den Käufer unverzüglich zu
informieren. Innerhalb einer Woche nach der Mitteilung kann der Käufer die Preiserhöhung
ablehnen; die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten.

5. Eigentumsvorbehaltszusicherung
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises,
einschließlich Umsatzsteuer, auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer und besteht mit
diesem eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen von der Verkäuferin
gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vorbehalten. Veräußert der Käufer die gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung des
Kaufpreises, so treten an ihre Stelle die Forderungen des Käufers aus dem Erlös. Diese Forderungen
tritt der Käufer an die Verkäuferin schon jetzt in Höhe des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer ab. Die
Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen der Verkäuferin ist der Käufer verpflichtet, seine
Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die
erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, nur noch an die Verkäuferin zu zahlen.
Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und
selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen
Abtretung nicht befugt. Er ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen, soweit er sich nicht mit seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkäuferin im Rückstand befindet. Soweit die Forderungen
der Verkäuferin fällig sind, hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an diese abzuführen. Von
Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche die Sachen oder Rechte der Verkäuferin
betroffen werden, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen. Wird der
Kaufgegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt
oder verbunden, so erwirbt die Verkäuferin an der neuen Sache das Miteigentum im prozentualen
Verhältnis der Beteiligung des Eigentums der Verkäuferin. Der Käufer verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin unentgeltlich.

6. Gewährleistung und Haftung
Den Käufern der Ware stehen im Fall von Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen
die Verkäuferin zu. Für Käufer, die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für kaufrechtliche
Mängelansprüche gegen die Verkäuferin ein Jahr ab Gefahrenübergang. Gesetzliche Fristen für
Regressansprüche gem. §§ 445b und 478 BGB bleiben unberührt. Ansprüche auf Schadensersatz und
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (zusammen die „Schäden) bleiben ebenfalls unberührt und
richten sich ausschließlich nach Folgendem.
Die Verkäuferin haftet im Rahmen des Kaufvertrags und seiner Durchführung für Schäden, die durch
sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, im Fall von
– Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
– vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
– Verletzung eines Garantieversprechens
– sonstiger, nicht im Voraus durch Vereinbarung der Parteien im Voraus beschränkbarer Haftung wie
z.B. jener nach § 1 Produkthaftungsgesetz,
jeweils unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Des Weiteren gilt für Kaufverträge, dass die Verkäuferin bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bis zur Höhe des bei Vertragsschluss für
die Vertragsparteien vorhersehbaren Schadens haftet, mit dessen Entstehung bei
Vertragsverhältnissen dieser Art typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen im
Zusammenhang mit Kaufverträgen der Verkäuferin ausgeschlossen.

7. Datenschutz
Die Verkäuferin ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallende, personenbezogene
Daten zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und
einzusetzen. Der Käufer ist mit der Weitergabe seiner für eine Kreditversicherung und für die
Einholung von Bonitätsauskünften erforderlichen Daten einverstanden.

8. Schlussbestimmungen
Für sämtliche vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird der Firmensitz der Verkäuferin vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch
Bestimmungen zu ersetzen, deren wirtschaftliches Ergebnis diesen möglichst nahekommt.

Widerrufsbelehrung
Für Käufer, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, gilt bei Käufen von der Verkäuferin das folgende
gesetzliche Widerrufsrecht.
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf
Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB
anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung
also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die
der Unternehmer (Verkäuferin) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten
können. Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.
Der Widerruf ist darüber hinaus nach § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB ausgeschlossen, wenn die Ware nach
der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde (z.B.
Vermischung mit vorhandener Restmenge Heizöl im Tank).

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